Die Stiftung beruht auf einer behördlich anerkannten und notariell beglaubigten Stiftungsurkunde. Mit einem Bescheid der Finanzbehörde wird jedes Jahr die Gemeinnützigkeit der Stiftung bestätigt.
Die Organe der Stiftung sind
- Beirat,
- Vorstand und
- Stiftungsprüfer.
Der Beirat besteht aus fünf Personen und zwar aus
- einem Notar oder Rechtsanwalt,
- einem Vertreter des Bundesministeriums, das für das elektrotechnische Normen- und Prüfwesen zuständig ist,
- einem Vertreter des Bundesministeriums, das für Wissenschaft und Forschung zuständig ist,
- einem Vertreter des Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft und
- dem Präsidenten des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.
Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Belangen zu beraten und zu überwachen und die Nachfolger von Vorständen zu bestimmen.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus je einem Vertreter
- der Elektroindustrie,
- der Elektrizitätsversorgungsunternehmen,
- des Konsumentenschutzes und
- des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.
Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen, beschließt die Geschäftsordnung und bestellt eine Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung ist für
- die Einhaltung der Geschäftsordnung,
- Durchführung wissenschaftlicher Aufgaben und
- für die finanzielle Gebarung der Stiftung
verantwortlich.